Grundsätzliches zur Vorgehensweise bei HöhergruppierungenVielen Dank für Deine Antwort. Ja genau das war meine Frage, und ich finde das Urteil hat in der Randnotiz 20 eine eindeutige Antwort darauf : (Nur sehen das einige Personaler wohl nicht so) Es liegt keine Höhergruppierung im Tarifsinne vor, wenn der Beschäftigte aufgrund einer falschen Bewertung der Tätigkeit durch den Arbeitgeber …